
Trassenpreis
Die Verrechnung erfolgt anhand der folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Eisenbahn-Nutzungsverordnung (NZV) vom 25. November 1998 (stand am 01. Juli 2013) (SR 742.122)
- Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (AB-NZV vom 14. Mai 2012 (Stand am 01. Januar 2013) (SR 742.122.4)
Zusatzleistungen (Art. 22 NZV)
Trassenbestellung
- Regelverkehr über eine Fahrplanperiode
gratis - Extrazugverkehr
CHF 25.00
Abbestellung
- weniger wie 48 Stunden vor geplanter Ausführung
CHF 100.00
- 48 Stunden oder mehr vor geplanter Ausführung
gratis
Abstellen von Eisenbahnfahrzeugen ab 2 Stunden
Die Preise verstehen sich pro Kalendertag (00h-24h), d.h. für Abstellungen über Mitternacht werden zwei Tagesansätze verrechnet:
pro Tag und Fahrzeug
- Fahrzeug bis und mit 15.00m
CHF 8.00 - Fahrzeuge ab 15.01m
CHF 12.00
pro Monat und Fahrzeug
- Fahrzeug bis und mit 15.00m
CHF 150.00 - Fahrzeug ab 15.01m
CHF 200.00
ab 6 Monate
- auf Anfrage
Wagen mit RID-Gefahrengütern werden nicht zum Abstellen übernommen.
Die Versicherung der abgestellten Fahrzeuge ist Sache der EVU. Haftpflicht für Beschädigungen und Vandalismus an Fahrzeugen wird ausdrücklich abgelehnt.
Kosten für Sperrungen wegen Bauarbeiten Dritter in Gleisnähe
Administrationskosten
- pro betriebliche Anordnung
CHF 250.00
pro Kalendertag Sperre
- Sperrungen nur in den Zeiten ohne Zugverkehr, fahrplanmässige Züge können verkehren
CHF 100.00 - Totalsperre, es können keine Züge verkehren
CHF 500.00
Weitere Zusatzleistungen richten sich nach den Bestimmungen in Art. 22 der Netzzugangsverordnung (NZV).
Preise gültig ab 01.01.2015