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Netzbewilligung gemäss Netzzugangsverordnung (NZV)

Für die Benützung der ST-Gleise ist eine Netzzugangsbewilligung gemäss Netzzugangsverordnung (NZV) zwingend.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Regelverkehr, d. h. Güterzüge mit einer Verkehrsperiode (VP), welche im Rahmen der Fahrplanplanung für eine ganze Fahrplanperiode festgelegt werden.
  • Extrazugverkehr, für welchen in jedem Fall eine Trassenbestellung eigereicht werden muss. Extrazugleistungen sind spätestens 1 Tag vor Ausführung bei der Betriebsleitung zu beantragen.

In jedem Fall sind die Trassengebühren und allfällige Kosten für Zusatzleistungen zu entrichten.

Ihre Ansprechperson für Netzzugang

Jürg Hauswirth